Aktuelles im KOK

Bündnis Istanbul-Konvention fordert Maßnahmen der Bundesregierung

Logos der Mitglieder des Bündnis Istanbul-Konvention

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2022 veröffentlichte das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) eine Pressemitteilung und kritisiert die bisherige Untätigkeit der Bundesregierung bzgl. der Istanbul-Konvention (IK). Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - KOK e.V. unterstützt als Teil des Bündnisses die Forderungen nach besseren Gewaltschutz.

Mit Inkrafttreten der IK 2018 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu bekämpfen und zu verfolgen. Doch trotz bestehender Verpflichtungen der Regierung werden Mädchen und Frauen in Deutschland nicht effektiv vor Gewalt geschützt, dies zeigt auch der Evaluierungsbericht von GREVIO. Das BIK fordert, dass Gewaltschutz Vorrang vor Umgangs- und Sorgerecht hat sowie angepasste Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen und begrüßt die angekündigte Rücknahme der Vorbehalte gegen Art. 44 und 59 IK. Weitere Informationen, sowie die vollständige Mitteilung des BIK finden Sie hier. Daneben gab es auch zahlreiche Pressemitteilungen zum 25. November, z.B. von Weibernetz e.V. (inkl. Erklärungsfilm), BAG Wohnungslosenhilfe e.V und ZIF Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser.

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