GRETA bewertet die Umsetzung der Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland. Der KOK hat im März 2023 einen Bericht bei GRETA eingereicht. In der Evaluierung von GRETA wird positiv bewertet, dass Deutschland seit der letzten Evaluierung im Jahr 2019 den politischen und rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel weiterentwickelt hat.
Dazu gehört unter anderem die Benennung des Deutschen Instituts für Menschenrechte als Nationale Berichterstattungsstelle zum Thema Menschenhandel und die Ausweitung des Mandats der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf den Bereich Menschenhandel. GRETA fordert jedoch weiterhin einen umfassenden nationalen Aktionsplan bzw. eine Strategie im Kampf gegen Menschenhandel, die alle Formen der Ausbeutung in den Blick nimmt. Dieser wird derzeit von der Bundesregierung entwickelt.
GRETA hat in dem Bericht den Zugang zu Opferrechten bewertet und kritisiert, dass Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bisher nur unzureichend über diese informieren. Dazu gehören u.a. das Recht auf die Bedenk- und Stabilisierungsfrist und das Recht auf Unterstützung. Laut Konvention sollen Betroffene nicht für Straftaten verfolgt oder bestraft werden, die im Zusammenhang mit Menschenhandel begangen wurden, wie z. B. der Besitz gefälschter Ausweispapiere oder eine irreguläre Beschäftigung. Dieses Recht auf Absehen von Strafe (Non-Punishment-Prinzip) wird laut Expert*innenkomission bisher ungenügend in Deutschland umgesetzt.
Weitere Forderungen, die GRETA aufstellt, umfassen darüber hinaus die sichere Unterbringung von Betroffenen, angemessene Unterstützung durch spezialisierte Fachberatungsstellen sowie das Recht auf Entschädigung, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
Alle Forderungen sowie den gesamten Bericht sind auf der Seite des Europarates veröffentlicht: