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Einigung zur Reform der Strafvorschriften gegen Menschenhandel

Laut Medienberichten haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in Bezug auf die Reformierung der Strafvorschriften zu Menschenhandel grundsätzlich geeinigt.

Mit der Reformierung der Straftatbestände zu Menschenhandel soll die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36) umgesetzt werden. Die Frist hierfür lief bereits im April 2013 ab.

Seitdem wurden verschiedene Entwürfe vorgelegt. Am 15.04. beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf. Dieser sah lediglich vor, Menschenhandel zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen, erzwungene Betteltätigkeit und Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme mit dem Straftatbestand Menschenhandel zu erfassen. Der Entwurf wurde von zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter auch dem KOK, kritisiert.

Ende Juni 2015 wurde durch das BMJV der Entwurf einer Formulierungshilfe vorgelegt, der wesentliche Inhalte der Richtlinie erfasst und  eine weitreichende Reform des Strafrechts in diesem Bereich anstrebt. Ziel der Formulierungshilfe ist es, Änderungen am vorliegenden Gesetzesentwurf zu bewirken. Vorgesehen ist eine Neuregelung der Vorschrift Menschenhandel und damit eine Anpassung an die international geltende Definition von Menschenhandel.

Der Entwurf, auf den sich die Koaltionsfraktionen jetzt geeinigt haben sollen, liegt dem KOK noch nicht vor. Der KOK wird die weiteren Entwicklungen beobachten und kommentieren.

Weitere Informationen zum bisherigen Prozedere sowie die Stellungnahme des KOK zu der Formulierungshilfe finden Sie hier und im aktuellen Informationsdienst des KOK.

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