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Empfehlungen des Europarats zur Bekämpfung der Arbeitsausbeutung

Sitz des Europarates

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Das Minister*innenkomitee, das Entscheidungsorgan des Europarates, hat Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten formuliert, um besser gegen Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft vorzugehen. Angesichts des Anstiegs von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Europa, sollen Regierungen nationale Gesetze, Politiken und Strategien, mit menschenrechtsbasiertem und opferzentriertem Ansatz, verabschieden. Diese soll durch die Mitgliedsstaaten mit angemessenen Finanzierungsmitteln, auch zu Schulungszwecken, zur Überwachung und Evaluierung, gefördert werden.

Ziel dieser Maßnahmen soll es sein, den Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verhindern, die Rechte der Betroffenen zu schützen und ihren Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen, einschließlich Entschädigung, zu gewährleisten, die für die Straftaten Verantwortlichen zu bestrafen und die internationale und behördenübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung zu fördern. Sie sollten auch sicherstellen, dass Unternehmen und öffentliche Organisationen sensibilisiert sind und die Risiken des Menschenhandels in ihren Lieferketten und bei der Beschaffung erfassen und bekämpfen.

Im Bereich der Unterstützung und des Schutzes sollte die Identifizierung der Betroffenen Priorität haben. Betroffenen von Menschenhandel solle eine angemessene Unterbringung und Unterstützung zur Stabilisierung und sozialen Integration geboten werden.

Die Empfehlungen zu Prävention, Identifizierung und Schutz, Strafverfolgung, internationaler Kooperation und Förderung der Unternehmensverantwortung sind in einem Memorandum detailliert aufgeführt. Die Umsetzung dieser Empfehlungen soll spätestens fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung im Minister*innenkomitee in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Gremien des Europarats und unter Beteiligung der einschlägigen Interessengruppen geprüft werden.

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