Im Juni 2024 legte die Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ihren dritten Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Europaratskonvention durch Deutschland vor.
Die Konvention ist das erste internationale Rechtsinstrument, das einen menschenrechtsbasierten Ansatz bei den Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels verfolgt. Die Zivilgesellschaft leistet in den Evaluierungsrunden einen wichtigen Beitrag; GRETA greift ihre Informationen und Empfehlungen auf und stärkt so deren Position.