Das SG spricht in seiner Entscheidung vom 12.12.2016 einer Hartz IV-Bezieherin einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Psychotherapie zu und erläutert, unter welchen Voraussetzungen diese als Mehrbedarf vom Jobcenter zu erstatten sind.
Das SG spricht in seiner Entscheidung vom 12.12.2016 einer Hartz IV-Bezieherin einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Psychotherapie zu und erläutert, unter welchen Voraussetzungen diese als Mehrbedarf vom Jobcenter zu erstatten sind.