Aktuelles im KOK

Entscheidung des Sozialgerichts Dresden zur Erstattung von Fahrtkosten zur Psychotherapie in die Datenbank eingestellt

Das SG spricht in seiner Entscheidung vom 12.12.2016 einer Hartz IV-Bezieherin einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Psychotherapie zu und erläutert, unter welchen Voraussetzungen diese als Mehrbedarf vom Jobcenter zu erstatten sind.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky