Am 14.11. befasste sich der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf und empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29.11.2019 zuzustimmen (BR Drs. 549/1/19). Er empfiehlt dem Bundesrat zusätzlich, eine Entschließung zu fassen, um durch die Bundesregierung zu prüfen, ob das vorgesehene Leistungssystem für Sachleistungen in der Krankenbehandlung oder die vom Bundesrat favorisierte Übertragung der Leistungsbereiche der Krankenbehandlung und Pflege auf die Gesetzlichen Unfallkassen nach den Leistungsvorschriften des SGB VII vorteilhafter wäre.
Der KOK hat gemeinsam mit ado, bff und dem VBRG während des gesamten Gesetzgebungsprozesses Stellungnahmen eingebracht und auf wichtige Kritikpunkte hingewiesen.
Zuletzt wiesen verschiedene Verbände, darunter auch der KOK, auf Initiative des Weißen Rings in einem gemeinsamen Eckpunktepapier auf wichtige Kernpunkte hin, die in der Gesetzgebung berücksichtigt werden sollten.