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EU-Kommission veröffentlicht 5. Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels

20,5 Prozent mehr Betroffene von Menschenhandel in der EU. Sexuelle und Arbeitsausbeutung bleiben Hauptformen.

Die Europäische Kommission hat ihren fünften Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels veröffentlicht und darin einen Anstieg der registrierten Betroffenen um 20,5 Prozent verzeichnet. Im Berichtszeitraum wurden 17.248 Betroffene von Menschenhandel registriert. Dies entspricht einem Anstieg um 20,5 Prozent im Vergleich zum vorherigen Zeitraum (2019 –2020). Zwischen 2021 und 2022 stieg die Zahl der dokumentierten Fälle von 7.155 auf 10.093. Da viele Betroffene unentdeckt bleiben liegt die Dunkelziffer vermutlich deutlich höher.

Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung bleibt mit 49 Prozent die häufigste Form, gefolgt von Arbeitsausbeutung mit 37 Prozent. Frauen und Mädchen sind besonders betroffenen von sexueller Ausbeutung: 68 Prozent der Betroffenen waren Frauen und 24 Prozent Mädchen. Männer machen hingegen den Großteil der Betroffenen von Arbeitsausbeutung aus (70 Prozent). Auffällig ist auch, dass 54 Prozent aller Betroffenen Drittstaatsangehörige sind. Kinder stellen insgesamt 19 Prozent der Betroffenen dar, wobei ihr Anteil im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum leicht zurückging. 

Der Bericht zeigt zudem regionale Unterschiede: Während in Zentral- und Südosteuropa sexuelle Ausbeutung 50 Prozent aller Fälle ausmacht, dominiert in West- und Südeuropa mit 80 Prozent die Arbeitsausbeutung. Es wird erwartet, dass die Zahl der Fälle von Arbeitsausbeutung in Europa weiter ansteigen wird – ein Trend, der auch im Global Report on Trafficking in Persons der UNODC hervorgehoben wird. 

Der Bericht zeigt, dass weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht, um Menschenhandel effektiv zu bekämpfen und Betroffenen Zugang zu Gerechtigkeit und Unterstützung zu gewährleisten. Die Kommission plant, eine Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels einzurichten, um den Austausch bewährter Verfahren und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu fördern. Seit 2022 hat die EU ihre Maßnahmen gegen Menschenhandel intensiviert, unter anderem durch die überarbeitete Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, die 2024 in Kraft trat. Die aktuelle EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels läuft 2025 aus, die Strategie für die folgenden fünf Jahre wird momentan erarbeitet und wird sich voraussichtlich auch auf die im Fortschrittsbericht identifizierten Entwicklungen beziehen. 

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