Die EU Kommission hat einen Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Menschen aus der Ukraine veröffentlicht. Dieser legt fünft Ziele fest: Stärkere Sensibilisierung für die Risiken des Menschenhandels und Einrichtung spezieller Helplines, Verstärkung der Prävention des Menschenhandels, Verbesserung der Strafverfolgung, frühe Identifizierung und Unterstützung der Betroffenen und Bekämpfung der Risiken des Menschenhandels in Nicht-EU-Ländern, insbesondere in der Ukraine und Moldawien.
In einem nächsten Schritt soll der Plan durch den EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels in Zusammenarbeit mit den nationalen Berichterstattern und gleichwertigen Mechanismen der EU-Länder sowie den EU-Agenturen umgesetzt werden. Er basiert auf der EU Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025) und ist ein vorgesehenes Ziel im Rahmen des 10-Punkte-Aktionsplans.