Der aktuelle Newsletter des KOK ist erschienen. Wie immer darin gebündeltes Wissen zu den Themen Menschenhandel und Ausbeutung mit Neuigkeiten, Informationen zu rechtlichen Entwicklungen sowie Hinweisen zu Veranstaltungen und Publikationen.
Die Rubrik Wissen beleuchtet die Situation von Betroffenen von Menschenhandel aus EU-Ländern und welche Hürden bei der Gewährung von Sozialleistungen bestehen. Der KOK setzt sich dafür ein, dass Unionsbürger*innen, die Betroffene von Menschenhandel wurden, grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II während der Bedenk- und Stabilisierungsfrist (§ 59 Abs. 7 AufenthG analog) sowie danach haben und gibt eine Reihe von Empfehlungen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern.