Der KOK reichte eine Submission für den bevorstehenden Bericht der UN-Sonderberichterstatterin zu Menschenhandel, Siobhán Mullally, über die Umsetzung der Straffreiheit im Kontext des Menschenhandels ein. Darin wird festgestellt, dass es in Deutschland weiteren Umsetzungsbedarf des sog. Non-Punishment Prinzips in der Strafprozessordnung gibt. Auch müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit das Non-Punishment Prinzip in der Praxis angewendet wird. Der KOK ruft zu der Erstellung von Leitfäden und Lehrgängen für Staatsanwält*innen und andere einschlägige Akteure in Bezug auf die Straffreiheit im Kontext des Menschenhandels auf.