Anfang 2024 ist das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) vollumfänglich in Kraft getreten und löst damit das Opferentschädigungsgesetz ab. Betroffene von Gewalt sollen mit dem neuen Gesetz leichteren Zugang zu Leistungen wie psychotherapeutische Hilfe, Krankenbehandlung, Leistungen zur Teilhabe oder Entschädigungszahlungen bekommen.
In Zusammenarbeit mit der BKSF und dem bff hat der KOK einen Flyer für Betroffene veröffentlicht, der alle wichtigsten Infos zusammenfasst.
Für Mitarbeitende in spezialisierten Fachberatungsstellen haben wir bereits im Januar eine Arbeitshilfe veröffentlicht.
Beide Publikationen können als Printversion gegen ein Entgelt auf der Webseite des bff erworben werden:
Flyer Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV) beim bff bestellen
Broschüre Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV) beim bff bestellen