Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), vorgelegt vom Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Der KOK zeichnet dafür zusammen mit LSVD* - Verband Queere Vielfalt eine Stellungnahme der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF mit.
Im Gesetzesentwurf setzt die Bundesregierung die rechtlichen Vorgaben der GEAS-Reform umfassend um. Obwohl laut Regierung die humanitären und rechtstaatlichen Standards gewährleistet werden sollen, kritisieren der KOK und andere zivilgesellschaftliche Organisationen die erhebliche Verschärfung des Asylrechts, wodurch der Schutz fliehender Menschen in der EU gefährdet wird. Viele der neuen Regelungen bergen Risiken für besonders schutzbedürftige Menschen, zu denen nach der EU-Aufnahmerichtlinie (AufnRL 2013/33/EU) auch Betroffene von Menschenhandel zählen.
Besonders problematisch ist, dass die Identifizierung von vulnerablen Personen laut Gesetz stark vom äußeren Erscheinungsbild abhängig gemacht wird. Gerade Betroffenen von Menschenhandel ist ihre Situation jedoch oft nicht anzusehen. Darüber hinaus werden vulnerable Personen in den Regelungen zur Asylverfahrenshaft nicht umfassend berücksichtigt. Die Gesundheitsversorgung ist insbesondere für diese Personengruppe unzulänglich.