Der KOK e.V. und seine Mitgliedsorganisationen, in der Mehrzahl spezialisierte Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, setzen sich sowohl auf politischer Ebene als auch praktisch für die Unterstützung und Rechte von Frauen*, insbesondere Migrantinnen*, als besonders von geschlechtsspezifischer Gewalt und Ausbeutung Betroffener, ein.
Deshalb unterstützt der KOK die Kampagne von Feminist Asylum, einem europaweiten Bündnis, das sich mit einer Petition für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt als Fluchtgrund im Asylverfahren einsetzt.
In einer gemeinsamen Erklärung mit europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzwerken fordert der KOK die Beseitigung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Dazu muss die EU konkrete politische Maßnahmen zur Förderung von Inklusion, Sicherheit, Schutz und Gesundheit für die am stärksten von geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohten Personengruppen vorgeben.
Der KOK ist zudem Mitglied im Bündnis Istanbul-Konvention. Das zivilgesellschaftliche Bündnis setzt sich für die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein, welches 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die Konvention definiert „Gewalt gegen Frauen“ als Menschenrechtsverletzung und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu „gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz des Rechts jeder Person, insbesondere von Frauen“. Als Teil der Zivilgesellschaft begleitet und überwacht das Bündnis die Umsetzung der Konvention, erstellt Alternativberichte und stärkt das öffentliche Bewusstsein für Gewalt- und Diskriminierungsformen gegenüber Frauen* und Mädchen* in der Gesellschaft.
Als Teil der Initiative „Stärker als Gewalt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, unterstützt der KOK auch die Erklärung Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung zur Beendigung von Sexismus und sexualisierter Gewalt.