Zur Unterscheidung der verschiedenen rechtlichen Regelungen in Deutschland, die für Betroffene von Handel in die Ehe gelten und anzuwenden sind, müssen wir uns den Zweck der jeweiligen Gesetze vor Augen führen.
Regelungen, die den Aufenthalt betreffen
Von Handel in die Ehe sind fast ausschließlich Migrantinnen betroffen. Für Fragen der Einreise, des eheabhängigen, vorübergehenden und dauerhaften Aufenthaltes sind in Deutschland die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bindend.
Regelungen zum Familienrecht
Das Familienrecht für Deutschland ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es bestimmt u.a. Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Hierunter finden sich Regelungen zur Wirkung der Ehe, zum ehelichen Güterrecht, zur Scheidung der Ehe, zur Unterhaltspflicht, zur elterlichen Sorge usw.
Regelungen, die Straftaten definieren
Straftatbestände und deren Strafmaß sind größtenteils im deutschen Recht im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Der Handel in die Ehe ist jedoch kein selbständiger Straftatbestand. Straftaten gegen Frauen, die von Handel in die Ehe betroffen sind, können je nach Art unter verschiedene Straftatbestände subsumiert werden.
Regelungen, die den Leistungsbezug betreffen
Personen, die nicht im Stande sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG bzw. SGB II bzw. SGB XII. Detaillierte Ausführungen zu diesen Gesetzen finden Sie unter Frauenhandel in die Prostitution - AsylbLG, SGB II und XII.
Regelungen, die Opferschutz und Opferentschädigung betreffen
Exemplarisch sind hier das Gewaltschutzgesetz und das Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu nennen.