AG Hamburg St. Georg, vom 22.2.2010
Aktenzeichen 940 Ls 6500 Js 38/09 (494/09)

Stichpunkte

Strafverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung und der versuchten sexuellen Ausbeutung, wegen Einschleusens von Ausländern sowie vorsätzlicher Körperverletzung; Ausbeutung in Friseursalon.

Zusammenfassung

Das Amtsgericht (AG) Hamburg St. Georg verurteilt die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich wird die Angeklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Über einen weiteren, nicht näher benannten zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch entschied das Gericht nicht, da die Feststellung der konkreten Höhe der Forderung nach Auffassung des Gerichts zu erheblicher Verzögerung des Strafverfahrens geführt hätte.

Die Angeklagte hatte 2008 eine Frau aus Afrika angeworben. Diese musste sechs Tage pro Woche 13 bis 14 Stunden täglich in einem als Friseursalon genutzten Keller arbeiten. Zusätzlich musste sie die Wohnung putzen und für alle kochen. Die Betroffene erhielt hierfür Kost und Logis. Lohn zahlte ihr die Angeklagte mit Hinweis auf die erbrachten Kosten für Visum und Flug in den sechs Monaten nicht.
Hierin sieht das Gericht ein auffälliges Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer vergleichbarer Arbeitnehmerinnen. Nach ihrer Ankunft im Juli 2008 hatte die Frau ihren Pass abgeben müssen.

Wenn sich die Geschädigte gegen die Arbeitsbedingungen wehrte, drohte die Angeklagte massiv mit der als gewalttätig und gefährlich beschriebenen Polizei sowie mit der Anzeige ihres irregulären Aufenthaltsstatus.

Das Amtsgericht Hamburg St. Georg wertet diese Situation in Zusammenhang mit den fehlenden Sprach- und Rechtskenntnissen der Geschädigten als Hilflosigkeit, die von der Angeklagten zur wirtschaftlichen Ausbeutung ausgenutzt wurde.
Bereits kurz nach der Ankunft hatte die Angeklagte versucht, die Frau zur Prostitution zu zwingen. Dies konnte die Frau trotz wiederholter Drohungen mit der Polizei und mit einer möglichen Abschiebung abwenden.

Entscheidung im Volltext:

AG_Hamburg_St_Georg_22_02_2010 (PDF, 1,2 MB, nicht barrierefrei)

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