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Presseerklärung des KOK und des Deutschen Frauenrates zur Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie 2004/81/EG

Die Änderungsvorschläge zum Zuwanderungsgesetz erfüllen nicht die Vorgaben der Opferschutzrichtlinie 2004/81/EG, die einen verbesserten Umgang mit Opfern des Menschenhandels vorschreibt, kritisieren der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V. (KOK) und der Deutsche Frauenrat.

Dabei zeigt die Praxis, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Barbara Eritt, Vorstandsmitglied des KOK: „Viele Hilfsorganisationen wünschen sich gesetzliche Verbesserungen im Hinblick auf einen effektiven Schutz und angemessenen Umgang mit Opfern des Menschenhandels. In vielen Bundesländern wird unsere Arbeit erheblich durch die bestehenden Gesetze erschwert.“

Die Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes reichen beispielsweise nicht aus, um eine adäquate medizinische Behandlung und/oder Therapiemöglichkeiten für Opfer des Menschenhandels zu sichern. „Die häufig traumatisierten Frauen benötigen in vielen Fällen aber medizinische und oft auch therapeutische Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten“, sagt Henny Engels, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrates.

Die Bundesrepublik Deutschland ist durch die Opferschutzrichtlinie verpflichtet, die speziellen medizinischen Bedürfnisse, einschließlich psychologischer Hilfe, von betroffenen Personen zu beachten. Dementsprechend war im ersten Referentenentwurf der Bundesregierung die Einfügung eines speziellen § 6 Absatz 3 im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen. Dieser Absatz sah ausdrücklich einen Anspruch auf die in der Richtlinie geforderten Leistungen vor. In dem derzeitigen Gesetzentwurf wurde diese dringend notwendige Regelung ersatzlos gestrichen.

KOK und Deutscher Frauenrat fordern daher dringend, dass der ursprünglich vorgesehene Absatz in den Gesetzentwurf wieder eingefügt wird. 

KOK und Deutscher Frauenrat schlagen ferner Änderungen im Aufenthaltsgesetz vor:

  •  

    Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse von Betroffenen bei der Unterbringung 

  •  

    Gebundener Anspruch auf einen Aufenthaltstitel für Opfer des Menschenhandels, die als Zeuginnen oder Zeugen gegen Täterinnen und Täter im Strafprozess aussagen. 

Für diese Entscheidung sollte ihnen unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft mindestens eine dreimonatige Bedenk- und Stabilisierungsfrist gewährt werden. Um die Aufmerksamkeit von Politikerinnen und Politikern zu gewinnen, wird eine Fachtagung „Bewegung für Europa und in Deutschland: Gegen Menschenhandel und für Betroffene – Chancen der deutschen Ratspräsidentschaft“ am 13. Juni 2007 im Deutschen Bundestag stattfinden.

Programm der Veranstaltung:

www.frauenrat.de/files/date/397_144242121_9999/Programm_formatiert.pdf

V.i.S.d.P. und Rückfragen an:
KOK- Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen
im Migrationsprozess e.V.
Kurfürstenstr. 33
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
Fax: 030 / 26 39 11 86
e-mail: info(at)kok-buero.de
web: www.kok-buero.de

Ansprechpartnerin: Katrin Adams, Geschäftsführerin

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