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EU plant Verbot von Waren aus Zwangsarbeit

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Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem umfassenden Verbot von Waren, die in Zwangsarbeit produziert wurden. Mit einem entsprechenden Vorschlag will sie menschenwürdige Arbeit für alle Arbeitnehmer*innen fördern, unabhängig davon, ob diese auf nationalen Märkten oder an anderen Stellen der globalen Lieferketten tätig sind. Das Verbot soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf die Ausfuhr aller durch Zwangsarbeit hergestellten Produkte beziehen und auf international vereinbarten Definitionen und Normen aufbauen. Damit wird die Bedeutung der engen Zusammenarbeit von Partner*innen auf der ganzen Welt betont. Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und gebilligt werden, bevor er in Kraft treten kann. Der Geltungsbeginn des Instruments liegt 24 Monate nach seinem Inkrafttreten.

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