Den meisten Migrantinnen ist vor ihrer Einreise oder vor der Eheschließung ihre rechtliche Situation in Deutschland nicht bekannt. Vor allem Frauen, die sich zu einer Eheschließung - oftmals mit ihnen kaum bekannten Ehemännern – entschieden haben, sind für die Umsetzung ihres Migrationswunsches ein hohes Risiko eingegangen.
Häufig können sie nicht ohne weiteres in ihr Heimatland zurückkehren, weil eine Trennung oder Scheidung sie in ihrer Heimat als Gescheiterte stigmatisiert oder aber zu großer Enttäuschung und Vorwürfen von den Verwandten und Bekannten führen kann. Viele Frauen verschulden sich, um die Reise nach Deutschland finanzieren zu können. Die Verschuldung setzt sie zusätzlich unter Druck, die Schulden und Zinsen abzubezahlen.
So sehr sich die konkreten Lebensrealitäten der in Deutschland verheirateten Migrantinnen
unterscheiden mögen, haben alle Frauen in den ersten zwei Ehejahren denselben unsicheren Aufenthaltsstatus: für die ersten zwei Jahre ist das Aufenthaltsrecht an die eheliche Gemeinschaft gebunden. Dies schafft selbst in der glücklichsten Partnerschaft ein ungerechtes Abhängigkeitsverhältnis und bringt viele Frauen in eine erpressbare Lage. Sie leiden unter der Macht und Willkür ihrer Männer, die sie einschüchtern mit der Drohung, jederzeit die Abschiebung veranlassen zu können. Um eine Trennung mit gleichzeitigem Erhalt des Aufenthaltstitels vollziehen zu können, müsste gemäß § 31 AufenthG eine besondere Härte nachgewiesen werden. Da betroffene Frauen in den seltensten Fällen Kenntnis über diese gesetzliche Regelung haben und die Beweislast zudem sehr hoch ist, sehen die Frauen meist keine andere Alternative als in der Ehe zu verharren.
Für eine Frau in dieser Situation bedeutet das, dass sie feststellen muss, nicht als gleichwertige Ehepartnerin behandelt zu werden. Sie soll sich an die Lebensweise des Mannes total anpassen, seinen Bedürfnissen entsprechen, sich assimilieren. Ein häufiges Merkmal ist die durch den Ehemann gesteuerte totale soziale Isolation, um die Kontrolle über die Ehefrau nicht zu verlieren. Es wird z.B. verhindert, dass sie die deutsche Sprache erlernt, um zu vermeiden, dass sie sich durch Kontakte mit Dritten Hilfe holen könnte.
Diese Menschenrechtsverletzungen an Frauen geschehen also im Verborgenen und werden in den seltensten Fällen sichtbar. Die aktive Suche nach Hilfsangeboten ist für Frauen, die von Handel in die Ehe betroffen sind, nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Gründe:
Grundsätzlich gibt es jedoch verschiedene Stellen, an die sich betroffene Frauen wenden könnten:
Ergeben sich im Kontakt mit einer Migrantin Anhaltspunkte dafür, dass sie von Gewalt, Ausbeutung bzw. Schuldknechtschaft vor oder während ihrer Ehe betroffen ist, sollten diese Institutionen oder Personen die Frau auf ihre Rechte hinweisen und sie zur Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstellen ermuntern.