Lebenssituation

Den meisten Migrantinnen ist vor ihrer Einreise oder vor der Eheschließung ihre rechtliche Situation in Deutschland nicht bekannt. Vor allem Frauen, die sich zu einer Eheschließung -  oftmals mit ihnen kaum bekannten Ehemännern – entschieden haben, sind für die Umsetzung ihres Migrationswunsches ein hohes Risiko eingegangen.

Häufig können sie nicht ohne weiteres in ihr Heimatland zurückkehren, weil eine Trennung oder Scheidung sie in ihrer Heimat als Gescheiterte stigmatisiert oder aber zu großer Enttäuschung und Vorwürfen von den Verwandten und Bekannten führen kann. Viele Frauen verschulden sich, um die Reise nach Deutschland finanzieren zu können. Die Verschuldung setzt sie zusätzlich unter Druck, die Schulden und Zinsen abzubezahlen.

So sehr sich die konkreten Lebensrealitäten der in Deutschland verheirateten Migrantinnen 
unterscheiden mögen, haben alle Frauen in den ersten zwei Ehejahren denselben unsicheren Aufenthaltsstatus: für die ersten zwei Jahre ist das Aufenthaltsrecht an die eheliche Gemeinschaft gebunden. Dies schafft selbst in der glücklichsten Partnerschaft ein ungerechtes Abhängigkeitsverhältnis und bringt viele Frauen in eine erpressbare Lage. Sie leiden unter der Macht und Willkür ihrer Männer, die sie einschüchtern mit der Drohung, jederzeit die Abschiebung veranlassen zu können. Um eine Trennung mit gleichzeitigem Erhalt des Aufenthaltstitels vollziehen zu können, müsste gemäß § 31 AufenthG eine besondere Härte nachgewiesen werden. Da betroffene Frauen in den seltensten Fällen Kenntnis über diese gesetzliche Regelung haben und die Beweislast zudem sehr hoch ist, sehen die Frauen meist keine andere Alternative als in der Ehe zu verharren. 

Für eine Frau in dieser Situation bedeutet das, dass sie feststellen muss, nicht als gleichwertige Ehepartnerin behandelt zu werden. Sie soll sich an die Lebensweise des Mannes total anpassen, seinen Bedürfnissen entsprechen, sich assimilieren. Ein häufiges Merkmal ist die durch den Ehemann gesteuerte totale soziale Isolation, um die Kontrolle über die Ehefrau nicht zu verlieren. Es wird z.B. verhindert, dass sie die deutsche Sprache erlernt, um zu vermeiden, dass sie sich durch Kontakte mit Dritten Hilfe holen könnte.

Diese Menschenrechtsverletzungen an Frauen geschehen also im Verborgenen und werden in den seltensten Fällen sichtbar. Die aktive Suche nach Hilfsangeboten ist für Frauen, die von Handel in die Ehe betroffen sind, nur unter erschwerten Bedingungen möglich. 

Gründe:

  1. Die Offenlegung ihrer Situation gegenüber staatlichen Stellen ist wegen der drohenden Konsequenzen angstbesetzt. Jede Aufdeckung der Zwangslage birgt die Gefahr, dass die Betroffene ihr Aufenthaltsrecht verliert. Sobald die Ehe nicht mehr besteht – und hier ist nicht Scheidung, sondern lediglich die Trennung ausschlaggebend – hat die Frau kein eigenständiges Aufenthaltsrecht mehr. Sie muss freiwillig zurückkehren, ansonsten wird sie ausgewiesen oder abgeschoben. 
  2. Der ausgeübte Druck und die gewollte Isolation behindern die Kontaktherstellung nach außen. 
  3. Bestehende Sprachbarrieren erschweren die Kontaktaufnahme zusätzlich.  
  4. Häufig haben Betroffene kaum Kenntnisse über ihre Rechte innerhalb des deutschen Rechtssystems – sie wurden ihnen zum Teil bewusst vorenthalten. 
  5. Das Unterstützungssystem nichtstaatlicher Stellen in Deutschland ist selten bekannt – vielen Migrantinnen ist es aufgrund ihrer Erfahrungen im Herkunftsland kaum vorstellbar, dass es staatlich unabhängige Organisationen gibt, die tatsächlich parteiliche Beratungsangebote vorhalten. 
  6. Die Strafverfolgung des Handels in die Ehe ist keine verlässliche Größe, da diese Straftaten derzeit noch nicht im Blick sind. Auch hier wäre momentan eine aktive Anzeigebereitschaft der Frau Voraussetzung für eine evtl. gelingende Strafverfolgung. Eine Strafanzeige ist jedoch wegen des starken Drucks, dem die Frau ausgesetzt ist, äußerst problematisch.

Grundsätzlich gibt es jedoch verschiedene Stellen, an die sich betroffene Frauen wenden könnten:

  • Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen 
  • Migrationsberatungsstellen 
  • Sprachkursanbieter 
  • ÄrztInnen 
  • RechtsanwältInnen 
  • ARGE, Sozialämter, Ausländerbehörden, Polizei 
  • Nachbarn, Angehörige

Ergeben sich im Kontakt mit einer Migrantin Anhaltspunkte dafür, dass sie von Gewalt, Ausbeutung bzw. Schuldknechtschaft vor oder während ihrer Ehe betroffen ist, sollten diese Institutionen oder Personen die Frau auf ihre Rechte hinweisen und sie zur Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstellen ermuntern.

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